AGB Verkauf:
allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma K&S audio-video-licht GbR mit Sitz in
Hellenthal
Fassung
vom 2008-07-01
§
1 Geltung der AGB
(1)
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma K&S audio-video-licht
GbR, Hellenthal (nachfolgend K&S genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund
der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware bzw. Erbringung der
Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit
widersprochen.
(2)
Abweichungen von diesen AGB sind nur rechtswirksam, wenn die K&S sie
schriftlich bestätigt.
§
2 Angebot und Vertragsschluss
(1)
Die Angebote der K&S sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
anders darauf hingewiesen wurde.
Abgeschlossene Verträge werden
durch die Auftragsbestätigung der K&S für beide Seiten verbindlich
festgelegt. Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabredungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der K&S. Auf das Erfordernis der schriftlichen
Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht rechtwirksam verzichtet
werden.
(2) Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen.
Ausnahme:
(5)
(3)
Abnahmeverweigerung von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen
sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ausnahme: (5)
(4)
Erklärt sich die K&S in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit,
ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von € 15,00 sowie anfallende Spesen
und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich
unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer für die K&S
frachtfreien Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren
behält sich die K&S zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: (5)
(5)
Ist der Kunde eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so gilt folgendes: Der
Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen
durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt der Ware und der Belehrung über die Möglichkeit der Rückgabe. Nur bei
nicht Paketversandfähiger Ware (sperrige Speditionsgüter) kann der Kunde die Rückgabe
auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, Durch Brief, Fax oder eMail erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von K&S. Im
Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann die K&S Wertersatz verlangen.
§
3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer
Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
(2)
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die K&S an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
(3)
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der K&S genannten Preise zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen MwSt. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
(4)
Alle Preisangaben verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager
Hellenthal. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für
Transport und Transportversicherungen gehen zu Lasten des Kunden
(siehe
auch § 4 und § 7 der AGB).
(5)
Skonto kann nur gewährt werden wenn das Konto des Kunden sonst keine fälligen
Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht Skontierfähig.
(6)
Rechnungsbegleichungen durch Scheck oder Wechsel bedürfen der Zustimmung der
K&S. Diskont, Wechselspesen und -kosten geht zu Lasten des Kunden.
(7)
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die K&S berechtigt, Verzugszinsen mit 3%
p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn die K&S eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(8)
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,
Scheck- oder Wechselprotest, ist die K&S berechtigt, weitere Lieferungen nur
gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden,
auch gestundeten Rechnungsbeträge
sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener
Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(9)
Rechnungen der K&S gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(10)
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen
Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung der
Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der K&S anerkannt
und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(11)
Unter Abbedingungen der § 366, § 367 BGB und trotz anders lautender
Bestimmungen des Kunden legt die K&S fest, welche Forderungen durch die
Zahlungen des Kunden erfüllt sind.
(12)
Skonto bei Lastschrifteinzug oder Vorkasse entfällt soweit nicht anders
vereinbart.
(13)
Bei Bestellungen unter EUR 50,00 berechnen wir EUR 10,00 Mindermengenzuschlag).
(14)
Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 berechnet.
§
4 Versand
(1)
Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird die Versandart von ihm nicht
ausdrücklich bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch die K&S nach eigenem
Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschl. etwaiger Rücksendungen erfolgen auf
Kosten und Gefahr des Kunden.
§
5 Verpackung
(1)
Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, schließen
die Preise handelsübliche Verpackung ein.
§
6 Liefer- und Leistungszeit
(1)
Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung der K&S ausdrücklich als
voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.
(2)
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der K&S die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hinzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch
wenn sie bei Lieferanten der K&S oder deren Unterlieferanten eintreten - ,
haben die K&S auch bei Verbindlichkeiten vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen die K&S, die Lieferungen bzw. Leistungen
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
(3)
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(4)
Sofern sich die K&S wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagten Fristen
und Terminen in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden
ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der K&S, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen
beruht.
(5)
Die K&S ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§
7 Gefahrenübergang und Transportversicherungen
(1)
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
der K&S verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der K&S unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2)
Die K&S schließt vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der
Kunde hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige
Transportschäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der
Transportgesellschaft so wie der K&S anzuzeigen (Vergl. § 60 ADSp). Die
K&S übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der
Transportversicherung. Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem
Kunden zugute. Die K&S ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen
Ansprüchen gegen den Kunden vorzunehmen.
§
8 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, die der K&S jetzt oder künftig zustehen, werden der K&S
die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl
freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2)
Die Ware bleibt Eigentum der K&S. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für die K&S als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt
das (Mit-) Eigentum der K&S durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilig (Rechnungswert) auf die K&S übergeht. Der Kunde verwahrt das
(Mit-) Eigentum der K&S unentgeltlich. Ware, an der der K&S (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist
berechtigt die Vorbehalsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an die K&S ab. Die K&S ermächtigt den Kunden widerruflich, die
an die K&S abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung und im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer
verpflichtet sich der K&S nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung
über alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
entstanden sind, Auskunft zu erteilen (Betrag, Fälligkeit, Schuldner). Der
Kunde verpflichtet sich die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der
Aufforderung durch die K&S zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht
rechtzeitiger der Auskunftsverpflichtung durch den Kunden wird eine
Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der zu diesem Zeitpunkt offenen
Kaufpreisforderungen der K&S verwirkt.
(3)
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der
K&S hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden
trägt der Kunde.
(4)
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
die K&S berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die K&S liegt, soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
(5)
Bei Zahlungseinstellungen, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines
gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht
zur Widerveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und
die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
(6)
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu
versichern und der K&S auf Verlangen den Abschluss der Versicherung
nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich
der Vorbehaltsware gelten hiermit als an die K&S abgetreten.
§
9 Gewährleistung
(1)
Die K&S gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängel sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und
Garantiefristen und beginnen mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen der K&S oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung.
(2)
Ist der Kunde keine Privatperson (Verbraucher nach BGB), so wird keine Gewährleistung
auf als gebraucht verkaufte Ware gewährt.
(3)
Der Kunde muss der K&S Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind der K&S unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen
(Transportschäden siehe § 7 AGB). Im Falle Der Mängelrüge des Kunden hat
dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an
die K&S zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der
Ware an die K&S durch den Kunden selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch
auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die K&S diesem
Verlangen entsprechen, - wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht
berechnet werden -, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen
der K&S zu bezahlen sind.
(4)
Anstatt Reparatur kann nach Wahl der K&S auch ein Austausch der mangelhaften
Ware gegen solche gleicher Art und Güter erfolgen.
(5)
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags
verlangen.
(6)
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Leuchtmittel, Eingriffe an Gegenständen
und Verschleißartikel. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung,
spätestens nach zwei Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter fristgerecht angezeigten Mängeln
erhält der Kunde nach Wahl der K&S Nachbesserung, Umtausch oder
Warengutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich sorgfältig zu verpacken und
frachtfrei an die K&S zurückzusenden, anderenfalls wird die Annahme
verweigert. Etwaige Transportschäden bei Rücksendungen gehen zu Lasten des
Absenders.
(7)
Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
(8)
Die Gewährleistungszeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert,
auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
(9)Reparaturleistungen,
die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf
Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen
Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
§
10 Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1)
Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden
bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der K&S, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der K&S.
(2)
Die K&S weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb
in öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden
besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. –vorschriften, insbesondere für
Sachverständigenabnahmen hin. Der Kunde verpflichtet sich, sich über diese
Sicherheitsrichtlinien und –vorschriften zu informieren, diese zu beachten,
sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß dieser
Sicherheitsrichtlinien und –vorschriften vorzunehmen.
§
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1)
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
K&S und des Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)
Soweit gesetzlich zulässig ist Schleiden ausschließlicher Gerichtsstand für
alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen
Streitigkeiten.
(3)
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.